Förderungen Erdwärme & Wärmepumpe Gewerbe

Art der FörderungUmfang der FörderungPrivat
Sanierung | Neubau
Gewerbe
Sanierung | Neubau
Lüftung
In Tirol
Barförderung durch Stromversorger
(Tiwag, IKB, STW) Detailinfo
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TIWAG und andere Stromanbieter setzen in Tirol ihre Wärmepumpenförderung bis 31.12.2011 fort!
Download Übersicht Förderung Wärmepumpen Tirol Stromversorger

Die Investitionsförderung (Einmalzuschuss) beträgt in der Regel 300 Euro pro kW Anschlussleistung. max. 3.000 Euro.
Der Bonus von 300 Euro pro kW ist nach Effizienzkriterien wie folgt gestaffelt:

  • 100 Euro pro kW Grundförderung
  • 50 Euro pro kW Qualitätsbonus (zB Einbau durch einen geprüften Installateur)
  • Bis zu 150 Euro pro kW Effizienzbonus für Anlagen mit besonders hoher Effizienz

MECO erfüllt in der Regel alle Punkte. Sie erreichen dadurch meist den höchsten Fördersatz
von 300,00 € / kW elektrischer Leistung.

Voraussetzungen
  • Der Stromversorger fördert elektrisch betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung und im Bereich Wohnraumlüftung
  • Die Anlage muss im Verteilernetzgebiet des Strombersorgers z.B. der TIWAG-Netz AG errichtet und von der TIWAG mit elektrischer Energie beliefert werden
  • Sowohl die Errichtung von Neuanlagen als auch die Sanierung von Wärmepumpen-Heizanlagen wird gefördert
  • Fördernehmer können auch juristische Personen sein
  • Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen
  • Das Antragsformular muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage vollständig ausgefüllt vorliegen und vom Installationsunternehmen oder dem Anlagenplaner bestätigt sein
Bei MECO 300,-- € / kW elektrischer Leistung, bis maximal 3.000.-- € Ja Ja Ja Ja Nein
Wohnbauförderung, Neubau
(BH, Tirol) Detailinfo
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Wohnbauförderung Neubau

Im Zuge der Tiroler Wohnbauförderung wird die Wärmepumpe mit 2 Zuschuss-Punkten gefördert. Voraussetzung ist, dass alle Bedingungen der Wohnbauförderung erfüllt werden: (Wohnfläche, Einkommensgrenze, Hauptwohnsitz, ….) Nähere Informationen finden Sie unter:

Land Tirol Wohnbauförderung | Eigenheime - Neubau oder Ersterwerb
2 Punkte zu 8 € x förderbare Fläche.
1-2 Personen 85m² = 1.360,-- €
3 Personen 95m² = 1.520,-- €
4 Personen 110m² = 1.760,-- €
Nein Ja Nein Nein Ja
Wohnhaussanierung
(BH, Tirol) Detailinfo
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Wärmepumpenförderung in der Sanierung

Wärmepumpen mit Tiefensonden bzw. Erdsonden, Grundwasserwärmepumpen, Wärmepumpen mit Erdkollektoren werden im Zuge der Wohnhaussanierung durch das Land Tirol gefördert. Luftwärmepumpen werden auf Grund der schlechten Effizienz nicht gefördert.

Land Tirol Wohnbauförderung | Wohnhaussanierung
25% (20%) Barzuschuss der Investition, oder 35% Anuitätenzuschuss Ja Nein Nein Nein Nein
Wirtschaftsförderung Detailinfo bis zu 40,-- € je kW thermisch Nein Nein Ja Ja Nein
In Salzburg
Landesregierung SBG Detailinfo
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Förderungen für Wärmepumpen in Salzburg
A

Direktzuschuss durch die Förderstelle des Fachreferates 4/04, Energiewirtschaft und -beratung, des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Weitere Informationen, die genauen Förderrichtlinien sowie die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die Förderung finden Sie unter der unten aufgeführten Webadresse.
Informationen und Förderstelle Direktzuschuss, Südtirolerplatz 11, 5020 Salzburg

Tel.: (0662) 8042-3791 | www.foerdermanager.net

B

Förderung mittels Landesdarlehen durch die Wohnbauförderung, Abteilung 10, des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Weitere Informationen, die genauen Förderrichtlinien sowie die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die Förderung finden Sie unter der unten aufgeführten Webadresse.
Informationen und Förderstelle Wohnbauförderung (Darlehen):
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR), Schillerstraße 25, 5020 Salzburg

Tel.: (0662) 623455 | www.sir.at

Wichtiger Hinweis: Förderungen müssen üblicherweise vor Umsetzung beantragt werden!
Viele Antworten auf Fragen zu Förderthemen finden Sie auch in den
"Häufig gestellten Fragen an die Energieberatung".

Barzuschüsse je nach Ausführung Ja Ja Nein Nein Ja
Salzburg AG (Strom) Detailinfo
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Förderung durch die Salzburg AG
SonnenBonus Wärmepumpe

Jetzt gibt´s 1.500,-- Euro für jeden Wärmepumpenneukunden!
Um sich den Bonus zu sichern

  1. kontaktieren Sie Ihren Salzburg AG Kundenbetreuer und
  2. installieren Sie einen Wärmepumpenzähler und eine neue Wärmepumpe.

Dann steht Ihnen nichts mehr im Weg um Sonnenenergie clever zu nutzen! Gehören Sie zu den Häuslbauern und Sanierern? Dann kombinieren Sie Ihren SonnenBonus Wärmepumpe mit dem SonnenBonus Plus und erhalten Sie bis zu 3.000,- Euro.

SonnenBonus PLUS

Dann steht Ihnen nichts mehr im Weg um Sonnenenergie clever zu nutzen! Gehören Sie zu den Häuslbauern und Sanierern? Dann kombinieren Sie Ihren SonnenBonus Wärmepumpe mit dem SonnenBonus Plus und erhalten Sie bis zu 3.000,- Euro.

  1. Sanieren bzw. bauen Sie Ihr Gebäude fertig und erreichen Sie den LEK-Wert.
  2. Installieren Sie einen Wärmepumpenzähler und eine neue Wärmepumpenanlage für die Raumheizung.
  3. Füllen Sie das Förderformular (.pdf, 63 KB) aus und senden Sie es gemeinsam mit den ersten fünf Seiten Ihres Energieausweises an folgende Adresse:

    Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Bereich Netze, Netzvertrieb,
    Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg.

  4. Wir überweisen Ihnen den SonnenBonus Plus in Höhe von 500,-- bzw. 1.500,-- €

Den SonnenBonus Wärmepumpe und SonnenBonus Plus gibt´s von
1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011

Bis 1.500,-- € Sonnenbonus Ja Ja Ja Ja Nein
Tirol und Salzburg
Sanierungscheck
KPC, Wien Detailinfo
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Sanierungsscheck 2011

Thermische Sanierung privater Wohnbau.
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind.
Wohnungseigentümer/innen (Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau) und Mieter/innen von Wohnungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten inkl. MwSt. gewährt (bei Wohnungseigentum bezogen auf den aliquoten Anteil je Wohneinheit):
Für eine thermische Sanierung jedoch maximal 5.000,-- Euro für eine umfassende Sanierung für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems zusätzlich maximal 1.500,-- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Abhängig von der Art der Sanierung können die Förderungssätze variieren.

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfolgt zwischen dem 01.03.2011 und dem 30.06.2011, auf jeden Fall vor Beginn der baulichen Maßnahmen bzw. vor der Lieferung (des Liefertermins).
Formblätter zur Antragstellung sind bei allen teilnehmenden Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich bzw. in der rechten Box „Ihre Unterlagen". Die Antragstellung erfolgt über die Zentralen der Bausparkassen. Zum Sanierungscheck 2011

1.500,-- € Barzuschuss, Energieausweis erforderlich. Ja Nein Ja Nein Nein
KPC-Förderung Detailinfo
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KPC-Förderung Wärmepumpen bis 400kW thermisch

Thermische Sanierung privater Wohnbau.
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

Was wird gefördert?

Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung bis zu 400kW zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Dazu zählen Wärmepumpen, Wärmequellenanlagen (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindungen und Anlagenregelungen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

Wie hoch ist die Förderung?

Pauschale (als „De-minimis"-Beihilfe):
Wasser-Wärmepumpe
85,-- € /kWth für 0 bis 80kWth
45,-- € /kWth für jedes weitere kW bis max. 400kWth
Luft-Wärmepumpe
70,-- € /kWth für 0 bis 80kWth
35,--€ /kWth für jedes weitere kW bis max. 400kWth
Jedoch immer maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten.
Bei Inanspruchnahme einer Energieberatung wird ein Zuschlag von 300,-- € gewährt.

Voraussetzungen

Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung.
Eine Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser- bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen bzw. von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen muss erreicht werden.
Serviceteam Wärmepumpen bis 400kW
Tel: 01/31631-714 | kpc [ät] kommunalkredit.at
Fax: 01/31631-104 | Website

Bis zu 85,-- € pro kW Heizleistung Nein Nein Ja Ja Nein
Zuschuss durch Gemeinden Bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen. Zurzeit bekannt Virgen, Pettnau, Kufstein. Ja Ja Nein Nein Nein
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Qualitäts Dienstleistung aus Tirol

Kontaktadressen anzeigen Kontaktadressen ausblenden

MECO Erdwärme GmbH
Tirolerstraße 31
6322 Kirchbichl

Tel: +43 (0)5332-816040
Fax: +43 (0) 5332-81604 920
Mobil: +43 (0) 664-4511022

office@meco.at

Bruckerallee 1
5700 Zell am See
Tel: +43 (0) 6542 536950
Fax: +43 (0) 6542 53190
salzburg@meco.at