Förderungen Erdwärme & Wärmepumpe Gewerbe
| Art der Förderung | Umfang der Förderung | Privat Sanierung | Neubau | Gewerbe Sanierung | Neubau | Lüftung | ||
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| In Tirol | ||||||
| Barförderung durch Stromversorger (Tiwag, IKB, STW) Detailinfo
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TIWAG und andere Stromanbieter setzen in Tirol ihre Wärmepumpenförderung bis 31.12.2011 fort!Download Übersicht Förderung Wärmepumpen Tirol StromversorgerDie Investitionsförderung (Einmalzuschuss) beträgt in der Regel 300 Euro pro kW Anschlussleistung. max. 3.000 Euro.
MECO erfüllt in der Regel alle Punkte. Sie erreichen dadurch meist den höchsten Fördersatz Voraussetzungen
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Bei MECO 300,-- € / kW elektrischer Leistung, bis maximal 3.000.-- € | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
| Wohnbauförderung, Neubau (BH, Tirol) Detailinfo
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Wohnbauförderung NeubauIm Zuge der Tiroler Wohnbauförderung wird die Wärmepumpe mit 2 Zuschuss-Punkten gefördert. Voraussetzung ist, dass alle Bedingungen der Wohnbauförderung erfüllt werden: (Wohnfläche, Einkommensgrenze, Hauptwohnsitz, ….) Nähere Informationen finden Sie unter: Land Tirol Wohnbauförderung | Eigenheime - Neubau oder Ersterwerb |
2 Punkte zu 8 € x förderbare Fläche. 1-2 Personen 85m² = 1.360,-- € 3 Personen 95m² = 1.520,-- € 4 Personen 110m² = 1.760,-- € |
Nein | Ja | Nein | Nein | Ja |
| Wohnhaussanierung (BH, Tirol) Detailinfo
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Wärmepumpenförderung in der SanierungWärmepumpen mit Tiefensonden bzw. Erdsonden, Grundwasserwärmepumpen, Wärmepumpen mit Erdkollektoren werden im Zuge der Wohnhaussanierung durch das Land Tirol gefördert. Luftwärmepumpen werden auf Grund der schlechten Effizienz nicht gefördert. Land Tirol Wohnbauförderung | Wohnhaussanierung |
25% (20%) Barzuschuss der Investition, oder 35% Anuitätenzuschuss | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
| Wirtschaftsförderung Detailinfo | bis zu 40,-- € je kW thermisch | Nein | Nein | Ja | Ja | Nein |
| In Salzburg | ||||||
| Landesregierung SBG Detailinfo
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Förderungen für Wärmepumpen in SalzburgADirektzuschuss durch die Förderstelle des Fachreferates 4/04, Energiewirtschaft und -beratung, des Amtes der Salzburger Landesregierung. Weitere Informationen, die genauen Förderrichtlinien sowie die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die Förderung finden Sie unter der unten aufgeführten Webadresse. Tel.: (0662) 8042-3791 | www.foerdermanager.net BFörderung mittels Landesdarlehen durch die Wohnbauförderung, Abteilung 10, des Amtes der Salzburger Landesregierung. Weitere Informationen, die genauen Förderrichtlinien sowie die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die Förderung finden Sie unter der unten aufgeführten Webadresse. Tel.: (0662) 623455 | www.sir.at Wichtiger Hinweis: Förderungen müssen üblicherweise vor Umsetzung beantragt werden! |
Barzuschüsse je nach Ausführung | Ja | Ja | Nein | Nein | Ja |
| Salzburg AG (Strom) Detailinfo
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Förderung durch die Salzburg AGSonnenBonus WärmepumpeJetzt gibt´s 1.500,-- Euro für jeden Wärmepumpenneukunden!
Dann steht Ihnen nichts mehr im Weg um Sonnenenergie clever zu nutzen! Gehören Sie zu den Häuslbauern und Sanierern? Dann kombinieren Sie Ihren SonnenBonus Wärmepumpe mit dem SonnenBonus Plus und erhalten Sie bis zu 3.000,- Euro. SonnenBonus PLUSDann steht Ihnen nichts mehr im Weg um Sonnenenergie clever zu nutzen! Gehören Sie zu den Häuslbauern und Sanierern? Dann kombinieren Sie Ihren SonnenBonus Wärmepumpe mit dem SonnenBonus Plus und erhalten Sie bis zu 3.000,- Euro.
Den SonnenBonus Wärmepumpe und SonnenBonus Plus gibt´s von |
Bis 1.500,-- € Sonnenbonus | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
| Tirol und Salzburg | ||||||
| Sanierungscheck KPC, Wien Detailinfo
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Sanierungsscheck 2011Thermische Sanierung privater Wohnbau. Was wird gefördert?Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen. Wer kann eine Förderung beantragen?Natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind. Wie hoch ist die Förderung?Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten inkl. MwSt. gewährt (bei Wohnungseigentum bezogen auf den aliquoten Anteil je Wohneinheit): VoraussetzungenDie Antragstellung erfolgt zwischen dem 01.03.2011 und dem 30.06.2011, auf jeden Fall vor Beginn der baulichen Maßnahmen bzw. vor der Lieferung (des Liefertermins). |
1.500,-- € Barzuschuss, Energieausweis erforderlich. | Ja | Nein | Ja | Nein | Nein |
| KPC-Förderung Detailinfo
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KPC-Förderung Wärmepumpen bis 400kW thermischThermische Sanierung privater Wohnbau. Was wird gefördert?Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung bis zu 400kW zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Dazu zählen Wärmepumpen, Wärmequellenanlagen (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindungen und Anlagenregelungen. Wer kann eine Förderung beantragen?Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine. Wie hoch ist die Förderung?Pauschale (als „De-minimis"-Beihilfe): VoraussetzungenAnsuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung. |
Bis zu 85,-- € pro kW Heizleistung | Nein | Nein | Ja | Ja | Nein |
| Zuschuss durch Gemeinden | Bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen. Zurzeit bekannt Virgen, Pettnau, Kufstein. | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
