MECO - AGB

Firmeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MECO Erdwärme GmbH
Stand: 01.08.2011

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I. Allgemein
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen sowie für Montagen, den  Kundendienst, Reparaturarbeiten und sonstigen Leistungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Diese AGB können im Internet unter www.meco.at/agb abgerufen werden.

II. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

III. Zeichnungen, technische Unterlagen und behördliche Genehmigungen
Alle Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind für uns nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Des Weiteren bleiben die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Plänen, Kostenvoranschlägen, Skizzen, Berechnungen, Entwürfen und anderen (technischen) Unterlagen (Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches), die dem Käufer vor oder nach dem Vertragsabschluss ausgehändigt werden, bei uns. Diese dürfen ohne unsere vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. Der Käufer erwirbt nur das Eigentum an den oben benannten Unterlagen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder wenn sie im Auftrag des Käufers gegen Vergütung erstellt wurden. Bei Zuwiderhandeln wird der Käufer von uns für sämtliche daraus  resultierende Schadenersatz- bzw. Bereicherungsansprüche haftbar gemacht. Wir haften nicht für die Richtigkeit der vom Käufer oder Dritten beigestellten Pläne, Skizzen,   Kostenvoranschläge oder der sonstigen technischen Unterlagen und übernehmen keinerlei Haftung für allfällige Mängel dieser Unterlagen bzw. lehnen jegliche Schadenersatzansprüche diesbezüglich ab. Der Käufer verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

IV. Preise u. Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ab Lager, werden in Euro ausgewiesen und sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungslegung netto Kassa zahlbar. Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind bei In- und Auslandsaufträgen sofort nach Rechnungsstellung netto zahlbar.  Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Soweit Preise nicht oder nur mit Vorbehalt „derzeitiger Listenpreis“ genannt sind, werden unsere am Tage der Lieferung gültigen Preislisten sowie die aktuellen Wochenend-, Nachtarbeit- und Feiertagszuschläge zur Berechnung herangezogen. Die Preise sind auf der Grundlage der gegenwärtigen Material- und Lohnkosten bzw. der  gegenwärtigen (technischen, etc.) Gegebenheiten kalkuliert. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen aufgrund von wesentlichen Kostenänderungen (insbesondere bei Rohstoffen, Lohn,  Energie, KFZ-Kosten, Änderungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsanforderungen oder technischen Änderungen der Anlage, Umwelteinflüssen, etc.), die bis zum Tage der Lieferung eintreten, dem Käufer in Rechnung zu stellen, es sei denn, wir haben ausdrücklich Fixpreise zugesagt. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit unserer Forderung samt  Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich zwei Prozent bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreitung dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisänderungen - es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt - in Rechnung gestellt und etwaige Preisänderungen entsprechend nach oben oder unten angepasst. Wir sind ausdrücklich berechtigt in Abhängigkeit des Lieferfortschrittes Teilrechnungen zu stellen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Ein allfällig auf den Teilrechnungen vereinbarter Skonto gilt nur bei fristgerechter und rechtzeitiger Zahlung der Teilzahlung. Der Skontoanspruch insgesamt verfällt, wenn auch nur eine einzige Teilzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Der Käufer verliert seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen. Somit darf der Skonto insbesondere auch von der Schlussrechnung nicht abgezogen werden. Bei Zahlungsverzug berechnen wir, wenn der Käufer eine Privatperson ist, unabhängig von einem Verschulden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr. Ist der Käufer ein Unternehmer, verlangen wir bei einem Zahlungsverzug unabhängig von einem Verschulden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Käufer auch alle Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten anwaltlicher Interventionen zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bzw. eines Schadens insbesondere aufgrund eines Zahlungsverzuges behalten wir uns vor. Ungeachtet der Fälligkeit einer Rechnung behalten wir uns bei offenen Rechnungen das Recht vor, weitere Lieferungen oder Dienstleistungen von unserer Seite bis zur vollständigen Bezahlung des offenen Rechnungsbetrages einzustellen. Des Weiteren sind wir berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer Sicherheitsleistung, von einer Vorauszahlung in angemessener Höhe oder von einer sofortigen Bezahlung abhängig zu machen, wenn die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen durch den Käufer gefährdet erscheint und eine zwangsweise Hereinbringung von Entgeltforderungen mit einem  hohen Kostenaufwand verbunden wäre. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt, ein Insolvenzverfahren oder eine Exekution bevorsteht, beantragt, eröffnet bzw. bewilligt wurde oder ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde. Wir haben das Recht zur Sicherstellung der Zahlungen eine Bankgarantie einer namhaften Bank zu fordern. Die Kosten der Bankgarantie gehen zu Lasten des Käufers. Zusatzkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen, werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt. Einlangende Zahlungen werden ungeachtet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung von Nebenkosten herangezogen und die nach Abzug dieser Nebenkosten verbleibenden Restbeträge werden auf unsere ältesten Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, angerechnet. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn der Betrag auf einem unserer Geschäftskonten gutgeschrieben ist. Bei Teilrechnungen werden Anzahlungen aliquot berücksichtigt. Der Käufer verzichtet auf die Möglichkeit der  Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bzw. wegen Gegenansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unseren Forderungen stehen, berechtigt. Bei Unternehmern im Sinne des KSchG sind die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für den tatsächlichen Erhalt von Förderungen, auf deren Möglichkeit der Käufer von uns hingewiesen wurde. Der Käufer ist für das Ansuchen und die Abwicklung aller Förderungen selbst verantwortlich. Wir haben allenfalls eine informierende und unterstützende Funktion. Sollte der Käufer eine Förderung aus irgendwelchen Gründen auch immer nicht erhalten, ist der Käufer zur Aufrechnung mit unseren Forderungen nicht berechtigt. Unsere Arbeiten werden während der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 17.00 Uhr) durchgeführt. Müssen diese auf Verlangen oder aufgrund eines Verschuldens des Käufers  außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden, tritt der Tarif für die Überzeit und Nachtarbeit sowie Wochenende und Feiertage in Kraft und wird dem Käufer separat in Rechnung gestellt.
Alle Änderungen der Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

V. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte und montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum, wobei der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt für alle (auch durch höhere Gewalt verursachten) Schäden bis zum vollen Kaufpreis haftet. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Der Käufer verpflichtet sich während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes unsere Waren sorgfältig zu verwahren bzw. gegen alle versicherbaren Risiken zu versichern. Vor der vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen ist es dem Käufer untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Der Käufer ist verpflichtet uns bei Pfändungen der uns noch gehörenden Waren oder von sonstigen Zugriffen Dritter auf diese Waren unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen sowie an uns ein Pfändungsprotokoll bzw. eine eidesstattliche Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes umgehend zu übermitteln. Außerdem hat der Käufer solchen Maßnahmen unter Hinweis auf unser Vorbehaltseigentum sofort zu widersprechen. Im Falle der Unterlassung ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Handelt der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen zuwider, so können wir die Rückgabe der uns gehörenden Waren verlangen, solange der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist. Bei Zahlungsverzug, mangelnder
Zahlungsfähigkeit oder schlechter wirtschaftlicher Lage des Käufers sind wir zur Zurücknahme der Ware berechtigt. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt unsererseits nur dann vor, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich erklären. Erfolgt die Zurücknahme der Ware ohne Rücktrittserklärung unsererseits, gestattet der Käufer uns insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges bereits jetzt, die Heizräume zu betreten und die Ware wieder in Besitz zu nehmen.

VI. Lieferungen und Abnahme
Lieferfristen und Liefertermine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Jede Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer erhält Teilrechnungen, wobei mit der Bezahlung der jeweiligen Teilrechnung eineTeilübernahme der Gewerke und der damit verbundene Gefahrenübergang durch den Käufer ausdrücklich vereinbart wird. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Käufer von uns über die Versand-,
Montagebereitschaft des Liefergegenstandes verständigt wird oder, wenn eine solche Verständigung nicht erfolgt, wenn der Liefergegenstand von uns versendet worden ist. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, ist für die Einhaltung des Liefertermins auf die Versandbereitschaft abzustellen. Überdies verlängert sich unsere Lieferfrist um eine angemessene mindestens 14-tägige Nachfrist bei unvorhergesehenen oder unverschuldeten Hindernissen gleichgültig, ob sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eintreten. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Verzögert sich die Lieferung bzw. Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Diese Verzögerungen sind von uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und berechtigen den Käufer und uns, sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Ereignisse, die bei unseren (Vor)Lieferanten eintreten. Eine Haftung unsererseits für eine Überschreitung von Lieferzeiten wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen. Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer ansonsten nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn uns am Verzug ein Verschulden trifft, er unter Androhung des Rücktrittes mittels eines eingeschriebenen Briefes eine angemessene mindestens 14-Tage Frist gesetzt hat und diese von uns nicht eingehalten worden ist. Schadenersatzansprüche wegen einer verspäteten Erfüllung oder einer Nichterfüllung stehen dem Käufer, wenn er ein Unternehmer ist, grundsätzlich nur bei krasser grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu. Ist der Käufer ein Verbraucher, steht ihm ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug nur zu, wenn unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Falls der Käufer alte Rechnungen oder Teilrechnungen länger als 30 Tage schuldet, können neue Lieferungen per Nachnahme erfolgen. Des Weiteren können wir bei Eintritt eines Verzuges durch den Käufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und von diesem die Bezahlung des Kaufpreises sowie der zusätzlich durch den Käuferverzug verursachten Kosten verlangen. Die Ware gilt hierbei mit der Einlagerung als übernommen. Frachtkosten für Schwer-, Sondertransporte und Ersatzteile werden von uns dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind jederzeit berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung unser vertraglichen Pflichten zu betrauen.

VII. Versand und Gefahrenübergang, Annahmeverzug, Warenrücknahme
Die sachgerechte Art der Verpackung steht in unserem Ermessen und wird dem Käufer zum Selbstkostenpreis verrechnet. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Ohne besonderen Auftrag des Käufers wird der Versand zu der von uns am günstigsten erscheinenden Versandart ohne Gewähr ausgeführt. Sendungen an uns erfolgen auf Kosten und Gefahr des Absenders. Sollte auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert werden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft unsererseits auf den Käufer über. Die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung sind sofort zu überprüfen. Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich der jeweiligen Spedition zu melden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des gesamten sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, sind wir einerseits berechtigt die Ware bei uns einzulagern, wofür wir ein Lager- bzw. Aufbewahrungsentgelt von 1 % des Fakturenbetrages pro angefangener Woche berechnen, und andererseits berechtigt gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen. Es ist die Rücknahme bestellter Ware grundsätzlich ausgeschlossen.

VIII. Rücktrittsrecht
Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können, wenn sie ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, ihren Rücktritt gemäß § 3 KSchG bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklären. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung
des Vertrags notwendigen Angaben sowie der Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher unter anderem jedoch nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat. Der Rücktritt benötigt zu seiner Rechtswirksamkeit die Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung
oder die des Unternehmens enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des oben genannten Zeitraumes des § 3 Abs. 1 KSchG abgesendet wird. Für diesen Fall behalten wir uns vor, mit der Warenübergabe bzw. mit dem Beginn der Durchführung der Dienstleistung zuzuwarten, bis die Rücktrittsfrist abgelaufen ist.

IX. Hotline, Teleservice
Unter der Telefonnummer 0043 5332 81604-15 sowie der E-Mail service@meco.at steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie in Notfällen am Wochenende in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr ein Service-Mitarbeiter für telefonische Rückfragen sowie bei Störungen und Ausfällen zur Verfügung. Wurde kein Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen, werden unsere Serviceleistungen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet und gemäß der Preise, Verrechnungssätze und Zuschläge unseres Punktes IV der AGB von uns in Rechnung gestellt. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der oben angeführten Dienstzeiten ein, wird diese von unserem Service- Mitarbeiter am folgenden Werktag abgehört. Die 24-Stunden-Frist für den Serviceeinsatz beginnt erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Bei Nichterreichbarkeit des Service-Mitarbeiters der Hotline ist der Servicekunde verpflichtet
alle wichtigen Informationen wie Kontaktdaten, Art und Eintritt der Störung auf der Mobilbox des Service- Mitarbeiters zu hinterlassen. Bei eingehenden Störungsmeldungen wird zunächst versucht, die Störung unter Mitarbeit des Servicekunden durch telefonische Unterweisung zu beheben. Bei der Nutzung des IT-Pakets in Verbindung mit einer durch den Käufer bereitgestellten Telekommunikationsverbindung (GSM-Vertrag, Internetverbindung) ist der Käufer für die Verbindung verantwortlich. Ist ein Zugriff auf die Anlage über die Telekommunikationseinrichtung aufgrund von Umständen, die nicht in die Sphäre der Firma MECO-Erdwärme GmbH fallen, nicht möglich, können allfällige Aufgaben von uns nicht wahrgenommen werden. Es werden in einem derartigen Fall von uns sämtlich dadurch verursachte Aufwendungen (Anfahrt, Wiederherstellung der Verbindung, u.a.) dem Käufer separat in Rechung gestellt.

X. Pflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet die Heizungsanlage auf Störungen oder Unregelmäßigkeiten zu überwachen und uns auftretende Unregelmäßigkeiten, Störungen und Schäden unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat Vorkehrungen zu treffen, dass sich ein eingetretener Schaden nicht vergrößert. Der Käufer ist verpflichtet uns die Änderung seiner Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Adresse, etc.) unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichterreichbarkeit des Service-Mitarbeiters der Hotline ist der Käufer verpflichtet, seinen Namen sowie die Telefonnummer und Adresse auf der Mobilbox des Service-Mitarbeiters zu hinterlassen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass er für die Vornahme von allfälligen Störungsbehebungen und
Serviceleistungen telefonisch erreichbar ist. Ansonsten hat er den durch dessen Nichterreichbarkeit entstandenen Mehraufwand sowie allfällige Kosten und einen dadurch verursachten Schaden zu tragen. Der vereinbarte Servicetermin wird dem Servicekunden rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitgeteilt. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Servicearbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden können und dass die Anlage jederzeit für Servicearbeiten betreten werden kann. Sollte der Servicetermin durch unvorhergesehene Ereignisse
nicht eingehalten werden können, können wir für Schäden und Kosten aufgrund eines verspäteten Services nicht verantwortlich gemacht werden.
Der Käufer ist verpflichtet, das ihm im Wasserrechtsbescheid der Bezirkshauptmannschaft vorgeschriebene Betriebsbuch ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig zu führen und die ebenfalls im Wasserrechtsbescheid vorgeschriebene Wasseranalyse auf eigene Kosten und Gefahr vorschriftsmäßig durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Haftung und Kostentragung unsererseits ausdrücklich ab. Der Käufer ist verpflichtet, das Heizungswasser jährlich oder alle zwei Jahre, wenn seine Heizungsanlage ein
Systemvolumen/Wasserinhalt von unter 5000 Liter hat, gemäß ÖNORM H 5191-1 in eigener Verantwortung analysieren zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Erdleitungen (z.B. Wasser, Strom, Telefon, etc.) auf seinem Grundstück bei den dafür zuständigen Stellen eigenverantwortlich einzuholen und uns über vorhandene
Erdleitungen im Grundstück nachweislich zu informieren. Der Kunde haftet uns für alle Schäden, die aufgrund der fehlenden oder falschen Bekanntgabe von Erdleitungen entstehen.

XI. Gewährleistung – Produkthaftung - Stornogebühr
Bei Verbrauchern im Sinne des KSchG leisten wir Gewähr für die vertragsmäßige Funktionsweise der Heizungswärmepumpen u. Brauchwasserwärmepumpen sowie für sonstige Produkte (wie Lüftungsgeräte, Speicher, Zubehör, etc.) für den gesetzlichen Zeitraum von 2 Jahren ab Lieferung/Leistung. Es gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der Käufer ein Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche in diesem Fall sind die gesetzlich vorgeschriebene unverzügliche schriftliche Mängelrüge, sowie eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung der Ware bei Lieferung. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt und es sind jegliche Gewährleistungs-, Schadenersatzund Irrtumsanfechtungsansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, trägt immer der Käufer (Unternehmer). Gewährleistungsansprüche werden
nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist primär entweder durch Reparatur und Austausch erfüllt. Wir sind in diesem Fall jedoch weder zur Preisminderung noch zur Vertragsaufhebung verpflichtet. Bei Mängeln, deren Behebung oder Austausch einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, gewähren wir eine angemessene Preisminderung, lediglich bei unbehebbaren, nicht bloß geringfügigen Mängeln steht dem Käufer ein Wandlungsrecht zu. Die Behebung von Mängeln (Reparatur) erfolgt nach unserer Wahl entweder am Ort der Verwendung oder in unserer Verkaufsstätte, wobei der Verbraucher die Ware uns auf unsere Kosten zur Reparatur übersenden muss. Käufer, die Unternehmer sind, müssen die Kosten der Übersendung selbst tragen, falls es sich herausstellt, dass es sich nicht um Fabrikationsfehler handelt. Ausgeschlossen von jeglicher Gewährleistung sind Schäden, welche durch die nicht sachgemäße Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, durch die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, die
natürliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, Unterlassung von fachgerechter Wartung, eine fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, mangelhafte Bauarbeiten sowie durch äußere Einflüsse wie Überspannung, Verschmutzungen, Verockerung, den Einsatz von nicht geeignetem Wasser und Korrosion hervorgerufen wurden. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen und Instandsetzungsarbeiten am Kaufgegenstand eigenmächtig vorgenommen oder ohne Rücksprache mit uns veranlasst hat. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Grundwasserbrunnen. Das Risiko bezüglich der qualitativen Zusammensetzung des Grundwassers trägt immer der Käufer. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten sondern lediglich eines
angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Allfällige Regressforderungen, die ein Unternehmer als Vertragspartner aus dem Titel der „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen uns richtet, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 25 % des Kaufpreises ohne Angaben von Gründen binnen einer Woche nach Vertragsabschluss schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

XII Haftung
Es wird eine Haftung unsererseits in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte behördliche Bewilligung oder durch eine erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigung oder Zustimmung Dritter entstehen. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang oder in Folge von Bohrungen bzw. der Errichtung von Grundwasserbrunnen durch die jeweilige Bohrfirma
entstehen. Wir vermitteln lediglich die jeweilige Bohrfirma. Für die Ausbezahlung von Fördermittel wird von uns keinerlei Haftung übernommen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Produktionsausfall sowie Betriebsunterbrechung, Stillstand und Nutzungsausfall, haften wir grundsätzlich nicht. Wir haften für solche Schäden nur, soweit dies
zwingende Rechtsvorschriften vorsehen und soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet worden ist, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit oder bei einer verschuldensunabhängigen Haftung. Ist der Käufer ein Unternehmer, verjährt die Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes in sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger jedenfalls in drei Jahren ab Lieferung. Abgesehen von Personenschäden haften wir gegenüber einem Unternehmer nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen wird. Der Ersatz von Schäden, ausgenommen von Personenschäden, ist für Unternehmer mit EUR 5.000,- je Schadensfall beschränkt.

XIII. Aufbewahrungsfrist
Bei Nichtabholung der uns zur Reparatur übergebenen Waren und Gegenstände innerhalb von sechs Monaten sind wir berechtigt, diese anderweitig zu verwenden und dem Kunden die Aufarbeitungskosten sowie die Kosten der Lagerung gemäß Punkt VII unserer AGB zu verrechnen.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist, wenn nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, der Geschäftssitz der Firma MECO Erdwärme GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Wir sind berechtigt, alle Reparaturen an unserem Geschäftssitz vorzunehmen und zu diesem Zweck die nötigen Teile der Heizungsanlage zu entfernen und an unserem Geschäftssitz transportieren zu lassen. Die Kosten dafür sind im Falle eines Verschuldens des Käufers oder eines Dritten vom Käufer zu tragen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der MECO Erdwärme GmbH, somit das Bezirksgericht Kufstein, und dies unabhängig von der Höhe des jeweiligen Streitwertes vereinbart. Ansonsten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Es wird auch die Anwendung des österreichischen Rechtes vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

XV. Sonstiges
Anderslautende Bestimmungen, insbesondere entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, des Käufers haben keine Gültigkeit und deren Inhalt wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese binden uns auch dann nicht, wenn von uns bei Bestätigung des Auftrages nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird und der Käufer die Unterwerfung unter diese entgegenstehenden Bedingungen zur ausdrücklichen Bedingung gemacht hat. Derartige Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und konkret schriftlich bestätigt werden. Alle telefonischen und mündlichen Vereinbarungen sowie Zusagen und Absprachen mit unseren Vertretern und sonstigen Mitarbeitern unserer Firma erlangen für uns erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von der Geschäftsleitung oder deren Bevollmächtigten unverzüglich nach der mündlichen Absprache schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom Käufer nur dann nicht als angenommen, wenn er diesen unverzüglich nach Erhalt ausdrücklich schriftlich widerspricht.

XVI. Zusatzvereinbarungen, Irrtümer u. Schreibfehler
Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung.
Für Irrtümer sowie Schreibfehler behalten wir uns eine Richtigstellung vor.

Bankverbindungen
Sparkasse Zell am See:
BLZ 20404 Kontonummer 0040189730
IBAN AT 82040400040189730
BIC-CODE SBGSAT2S
UID-Nr.: ATU 63731803
Firmenbuch: FN 300288a

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