Umfassende Beratung und Unterstützung durch MECO

Förderungen für Wärmepumpen und PV-Anlagen
in Tirol und Salzburg

Die Förderlandschaft im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz kann oft sehr komplex sein. Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen auf lokaler, regionaler, nationaler und sogar internationaler Ebene, die unterschiedliche Kriterien, Voraussetzungen und Anforderungen haben. Diese Vielfalt kann für Kunden verwirrend sein und es schwierig machen, die richtigen Fördermöglichkeiten zu identifizieren, die ihren individuellen Anforderungen entsprechen.

Darüber hinaus ändern sich Förderprogramme häufig im Laufe der Zeit, was die Aktualisierung und Überwachung der verfügbaren Fördermöglichkeiten erforderlich macht. Die Antragsverfahren können zeitaufwendig sein und erfordern oft eine detaillierte Dokumentation und Nachweise, um Fördermittel zu erhalten.

Die Komplexität der Förderlandschaft unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Beratung und Unterstützung für Kunden, um sicherzustellen, dass sie alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen können und den maximalen Nutzen aus den Förderprogrammen ziehen können.

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Wir beraten Sie zu
individuellen Förderungen

Unser Unternehmen bietet für Kunden in den Bundesländern Tirol und Salzburg eine umfassende Unterstützung und Beratung zu Förderungen bei Wärmepumpen, Wohnraumlüftung und Photovoltaik.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Lösungen für Ihre Bedürfnisse zu helfen und Ihnen alle erforderlichen Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen (der Bundesländer Tirol und Salzburg, der jeweiligen Gemeinden und des Bundes) bereitzustellen.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen können.

Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über mögliche Förderungen für nachhaltige Heizungsanlagen!

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Förderungen für Wärmepumpen und Photovoltaik

Tirol

Land Tirol: Privater Wohnbau

Das Land Tirol fördert den Einbau von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen.

Die Sanierungsförderung vom Land Tirol beinhaltet u.a. die Förderung für den Heizungstausch. Konkret bedeutet das, dass der Umstieg von einem Heizsystem mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nach- oder Direktspeicheröfen) zu einem hocheffizienten alternativen System (Wärmepumpe) gefördert wird. Die Förderhöhe beträgt aktuell 25 % der förderungsfähigen Kosten als Einmalzuschuss bzw. 35 % der förderungsfähigen Kosten als Annuitätenzuschuss. Außerdem gibt es zusätzlich € 3.000 pauschal.

Im Zuge der Wohnbauförderung für Neubauten bekommt man für den Einbau einer Wärmepumpe 4 Punkte. Die Förderhöhe ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte, welche mit der förderbaren Gebäudenutzfläche und dem entsprechenden Fördersatz multipliziert wird (€ 15 wenn Nutzfläche < 300 m², € 13 wenn Nutzfläche > 300 m²).

Alternativ zur Wohnbauförderung für Neubauten kann um eine Förderung für hocheffiziente Wärmepumpen angesucht werden. Die Förderhöhe beträgt € 3.000 pauschal für Erd- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen bzw. € 700 für Luftwärmepumpen.

Bei Photovoltaik-Anlagen für Bestandsgebäude werden vom Land Tirol bis zu 55% der förderbaren Sanierungskosten als Förderung bereitgestellt.

Photovoltaik-Anlagen im Neubau werden mit bis zu € 250 / kWp gefördert.

Land Tirol: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Das Wirtschaftsförderungsprogramm vom Land Tirol gewährt für Gewerbeobjekte, in welchen einen Heizungstausch hin zu einer Wärmepumpenanlage vorgenommen wird, eine Förderung in Höhe von 30% der gewährten Bundesförderung.

Photovoltaik-Anlagen im Neubau werden mit € 250 / kWp gefördert, zusätzlich gibt es eine Förderung für Batteriespeicher, welche € 150 / kWh beträgt. Für netzdienliche Stromspeicher werden vom Land Tirol weitere € 150 / kWh gewährt.

Bund: Privater Wohnbau

Im Zuge der „Sanierungsoffensive 2026“ (= Nachfolger der „Raus aus Öl„-Förderung) ist für Ein- & Zweifamilienhäuser eine Förderung in Höhe von € 7.500 verfügbar. Handelt es sich bei der Anlage um eine Tiefenbohrungs- oder Grundwasseranlage, gibt es eine Zusatzförderungen in Höhe von € 5.000.
Für Mehrparteienhäuser (ab 3 Wohneinheiten) sind ebenfalls € 7.500 als Basisförderung verfügbar und je nach Anlagendimension gibt es folgende zusätzliche Fördersätze: > 50 kW + € 100 / kW, > 100 kW + € 100 / kW, Bonus für Tiefenbohrungs- oder Grundwasseranlage + € 100 / kW.

Für einkommensschwache Haushalte ist eine Förderung von bis zu 100% der förderungsfähigen Kosten möglich, die maximale Förderhöhe beträgt € 25.586 bei Luft/Wärmepumpen bzw. € 37.550 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen.

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von bis zu € 160 / kWp und bis zu 30% Zuschlag gewährt, für Batteriespeicher werden bis zu € 150 / kWh gewährt.

Bund: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Bei einem Heizungs-Austausch in Gewerbeobjekten ist die Förderhöhe bei einer Gesamt-Heizleistung unter 100 kW pauschaliert (Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Wärmepumpe bis zu € 12.000 bzw. Austausch einer nicht-fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe bis zu € 7.500). Hier gibt es noch Abstufungen in Abhängigkeit der Gesamtleistung der Anlage. Beträgt die Gesamtheizleistung 100 kW oder mehr, beträgt der Fördersatz bis zu € 300 / kWth (abhängig von der Anlagenart und -leistungsdimension), bei einer EMAS-Zertifizierung des Unternehmens ist ein Pauschalzuschlag von 1,5% der o.g. Pauschalförderung möglich.

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von bis zu € 160 / kWp und bis zu 30 % Zuschlag gewährt, für Batteriespeicher werden bis zu € 150 / kWh gewährt.

Stromversorger

Die meisten Stromversorger fördern den Einbau einer Wärmepumpe und / oder Photovoltaik-Anlage mit einem Bonus, welcher in der Regel an den Stromliefervertrag gebunden ist und anteilsmäßig über mehrere Jahre ausbezahlt bzw. bei der jährlichen Stromrechnung berücksichtigt wird.

Zusätzlich für Förderung für die Anschaffung ist auch die Höhe des Tarifs für die Überschusseinspeisung zu beachten.

Gemeinden

Des Weiteren fördern viele Gemeinden und Städte Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen zusätzlich zu den Bundes- und Landesförderungen. Hier ist es am Besten, sich direkt bei der Gemeinde zu erkundigen, da diese Gemeindeförderungen an keine großflächige Leitlinie gebunden sind und daher inhaltlich sehr stark variieren können.

Förderungen für Wärmepumpen und Photovoltaik

Salzburg

Land Salzburg: Privater Wohnbau

Bei der Sanierungsförderung hängen die Förderhöhen von der Leistung der Anlage und von der Anzahl der Wohneinheiten ab:

  • < 50 kW: € 5.000
  • < 100 kW: € 6.500
  • > 100 kW: € 8000
  • bis zu 8 Wohneinheiten: max. 40 % Kosten sind förderbar
  • über 8 Wohneinheiten: max. 25 % der Kosten sind förderbar

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von € 1.000 pauschal gewährt.

Land Salzburg: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Für Heizungssanierungen in Gewerbeobjekten wird vom Land Salzburg die sogenannte Energieförderung gewährt. Die Förderhöhen lassen sich wie folgt gliedern:

  • < 50 kW: € 5.000
  • < 100 kW: € 6.500
  • > 100 kW: € 8000
  • max. 40 % Kosten sind förderbar

Bund: Privater Wohnbau

Im Zuge der „Sanierungsoffensive 2026“ (= Nachfolger der „Raus aus Öl„-Förderung) ist für Ein- & Zweifamilienhäuser eine Förderung in Höhe von € 7.500 verfügbar. Handelt es sich bei der Anlage um eine Tiefenbohrungs- oder Grundwasseranlage, gibt es eine Zusatzförderungen in Höhe von € 5.000.
Für Mehrparteienhäuser (ab 3 Wohneinheiten) sind ebenfalls € 7.500 als Basisförderung verfügbar und je nach Anlagendimension gibt es folgende zusätzliche Fördersätze: > 50 kW + € 100 / kW, > 100 kW + € 100 / kW, Bonus für Tiefenbohrungs- oder Grundwasseranlage + € 100 / kW.

Für einkommensschwache Haushalte ist eine Förderung von bis zu 100% der förderungsfähigen Kosten möglich, die maximale Förderhöhe beträgt € 25.586 bei Luft/Wärmepumpen bzw. € 37.550 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen.

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von bis zu € 160 / kWp und bis zu 30% Zuschlag gewährt, für Batteriespeicher werden bis zu € 150 / kWh gewährt.

Bund: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Bei einem Heizungs-Austausch in Gewerbeobjekten ist die Förderhöhe bei einer Gesamt-Heizleistung unter 100 kW pauschaliert (Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Wärmepumpe bis zu € 12.000 bzw. Austausch einer nicht-fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe bis zu € 7.500). Hier gibt es noch Abstufungen in Abhängigkeit der Gesamtleistung der Anlage. Beträgt die Gesamtheizleistung 100 kW oder mehr, beträgt der Fördersatz bis zu € 300 / kWth (abhängig von der Anlagenart und -leistungsdimension), bei einer EMAS-Zertifizierung des Unternehmens ist ein Pauschalzuschlag von 1,5% der o.g. Pauschalförderung möglich.

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von bis zu € 160 / kWp und bis zu 30 % Zuschlag gewährt, für Batteriespeicher werden bis zu € 150 / kWh gewährt.

Stromversorger

Die meisten Stromversorger fördern den Einbau einer Wärmepumpe und / oder Photovoltaik-Anlage mit einem Bonus, welcher in der Regel an den Stromliefervertrag gebunden ist und anteilsmäßig über mehrere Jahre ausbezahlt bzw. bei der jährlichen Stromrechnung berücksichtigt wird.

Zusätzlich für Förderung für die Anschaffung ist auch die Höhe des Tarifs für die Überschusseinspeisung zu beachten.

Gemeinden

Des Weiteren fördern viele Gemeinden und Städte Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen zusätzlich zu den Bundes- und Landesförderungen. Hier ist es am Besten, sich direkt bei der Gemeinde zu erkundigen, da diese Gemeindeförderungen an keine großflächige Leitlinie gebunden sind und daher inhaltlich sehr stark variieren können.

Förderungen für Wärmepumpen

Bayern

KfW - Einzelmaßnahme

Die KfW-Förderung für einen Heizungstausch als Einzelmaßnahme beträgt 30 % der Kosten. Außerdem sind folgende Zusatzförderungen möglich:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20 % der Kosten
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % der Kosten
  • Effizienzbonus: 5 % der Kosten

KfW - Systemische Sanierung - Wohngebäude

Wird ein Heizungstausch im Zuge einer systemischen Sanierung in Wohngebäuden durchgeführt, gewährt die KfW einen Kredit bis zu einer Höhe von € 150.000 zu einem eff. Jahreszins ab 2,02 %.

KfW - Systemische Sanierung - Nicht-Wohngebäude

Wird ein Heizungstausch im Zuge einer systemischen Sanierung in Nicht-Wohngebäuden durchgeführt, gewährt die KfW einen Kredit bis zu einer Höhe von € 10.000.000 zu einem eff. Jahreszins ab 0,69 %.

KfW - BEG-Optimierungsmaßnahmen

In dieser Förderkategorie beträgt die Höhe der Förderung 25 – 50 % der Kosten für die Heizungsoptimierung und 15 – 20 % der Kosten für die Fachplanung & Baubegleitung.

Stromversorger

Viele Stromversorger bieten relativ gute Tarife für die Überschusseinspeisung.

Beispielrechnung für Förderungen

Förderungsbeispiele für Erdwärmepumpen und Luftwärmepumpen

Infoblatt Förderungen

Förderungsbedingungen

Die obige Aufstellung der Förderungen soll einen Überblick verschaffen. Die Festlegung der Förderungsbedingungen, der Förderhöhen, der Förderungsausbezahlung usw. obliegen jedoch ausschließlich den entsprechend Förderstellen.

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