Umfassende Beratung und Unterstützung durch MECO

Förderungen für Wärmepumpen und PV-Anlagen
in Tirol, Salzburg und Bayern

Die Förderlandschaft im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz kann oft sehr komplex sein. Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen auf lokaler, regionaler, nationaler und sogar internationaler Ebene, die unterschiedliche Kriterien, Voraussetzungen und Anforderungen haben. Diese Vielfalt kann für Kunden verwirrend sein und es schwierig machen, die richtigen Fördermöglichkeiten zu identifizieren, die ihren individuellen Anforderungen entsprechen.

Darüber hinaus ändern sich Förderprogramme häufig im Laufe der Zeit, was die Aktualisierung und Überwachung der verfügbaren Fördermöglichkeiten erforderlich macht. Die Antragsverfahren können zeitaufwendig sein und erfordern oft eine detaillierte Dokumentation und Nachweise, um Fördermittel zu erhalten.

Die Komplexität der Förderlandschaft unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Beratung und Unterstützung für Kunden. Wir prüfen mit Ihnen die in Frage kommenden Förderprogramme, bereiten die Unterlagen auf und begleiten die Einreichung. Über die Gewährung entscheidet die jeweilige Förderstelle.

 

Stand der Förderangaben: 29.07.2026; die tatsächlichen Bedingungen legen ausschließlich die jeweiligen Förderstellen fest.

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Wir beraten Sie zu
individuellen Förderungen

Unser Unternehmen bietet für Kunden in den Bundesländern Tirol und Salzburg eine umfassende Unterstützung und Beratung zu Förderungen bei Wärmepumpen, Wohnraumlüftung und Photovoltaik.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Lösungen für Ihre Bedürfnisse zu helfen und unterstützen Sie natürlich bei der Abwicklung der ausgewählten Lösungen.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen können.

Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über mögliche Förderungen für Wärmepumpen-Heizungsanlagen!

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Förderungen für Wärmepumpen und Photovoltaik

Tirol

Land Tirol: Privater Wohnbau

Das Land Tirol fördert den Einbau von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen.

Die Sanierungsförderung vom Land Tirol beinhaltet u.a. die Förderung für den Heizungstausch. Konkret bedeutet das, dass der Umstieg von einem Heizsystem mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nach- oder Direktspeicheröfen) zu einem hocheffizienten alternativen System (Wärmepumpe) gefördert wird. Die Förderhöhe beträgt aktuell bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten als Einmalzuschuss bzw. bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten als Annuitätenzuschuss. Außerdem gibt es zusätzlich € 3.000 pauschal.
Details auf folgender Seite: Sanierung | Land Tirol

Im Zuge der Wohnbauförderung für Neubauten bekommt man für den Einbau einer Wärmepumpe 4 Punkte. Die Förderhöhe ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte, welche mit der förderbaren Gebäudenutzfläche und dem entsprechenden Fördersatz multipliziert wird (€ 15 wenn Nutzfläche < 300 m², € 13 wenn Nutzfläche > 300 m²).
Detailinfos auf folgender Seite: Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes (Neubau, Zubau, Umbau) | Land Tirol

Bei Photovoltaik-Anlagen für Bestandsgebäude werden vom Land Tirol bis zu 55% der förderbaren Sanierungskosten als Förderung bereitgestellt. Zudem werden bis zu € 100 / kWh für die Nachrüstung von Stromspeichersystemen für bestehende PV-Anlagen gefördert.

Photovoltaik-Anlagen im Neubau werden mit bis zu € 150 / kWp gefördert.

Details auf folgenden Seiten:

Land Tirol: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Das Wirtschaftsförderungsprogramm vom Land Tirol gewährt für Gewerbeobjekte, in welchen einen Heizungstausch hin zu einer Wärmepumpenanlage vorgenommen wird, eine Förderung in Höhe von 30% der gewährten Bundesförderung.
Details auf folgender Seite: Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger | Land Tirol

Bund: Privater Wohnbau

2027:
Für das Jahr 2027 wurden die Förderrichtlinien noch nicht veröffentlich.

2026:
Die Budgetmittel für  2026 sind erschöpft.
Details auf folgender Seite: Sanierungsoffensive

Bund: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Bei einem Heizungs-Austausch in Gewerbeobjekten ist die Förderhöhe bei einer Gesamt-Heizleistung unter 100 kW pauschaliert (Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Wärmepumpe bis zu € 7.500). Hier gibt es noch Abstufungen in Abhängigkeit der Gesamtleistung der Anlage. Beträgt die Gesamtheizleistung 100 kW oder mehr, beträgt der Fördersatz pauschal € 12.500 und zusätzlich bis zu € 200 / kWth (abhängig von der Anlagenart und -leistungsdimension), bei einer EMAS-Zertifizierung des Unternehmens ist ein Pauschalzuschlag von 1,5% der o.g. Pauschalförderung möglich.

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von bis zu € 160 / kWp und bis zu 30 % Zuschlag gewährt, für netzdienliche Stromspeichersysteme werden bis zu € 100 / kWh gewährt.

Details auf folgender Seite: Betriebe | Umweltförderung

Stromversorger

Die meisten Stromversorger fördern den Einbau einer Wärmepumpe und / oder Photovoltaik-Anlage mit einem Bonus, welcher in der Regel an den Stromliefervertrag gebunden ist und anteilsmäßig über mehrere Jahre ausbezahlt bzw. bei der jährlichen Stromrechnung berücksichtigt wird.

Zusätzlich für Förderung für die Anschaffung ist auch die Höhe des Tarifs für die Überschusseinspeisung zu beachten.

Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage ihres Stromversorgers.

Gemeinden

Des Weiteren fördern viele Gemeinden und Städte Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen zusätzlich zu den Bundes- und Landesförderungen. Hier ist es am Besten, sich direkt bei der Gemeinde zu erkundigen, da diese Gemeindeförderungen an keine großflächige Leitlinie gebunden sind und daher inhaltlich sehr stark variieren können.

Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage ihrer Gemeinde.

Förderungen für Wärmepumpen und Photovoltaik

Salzburg

Land Salzburg: Privater Wohnbau

Bei der Energieförderung beträgt die Förderung bis zu € 3.000 pauschal.
Details auf folgender Seite: Erneuerbare Zentralheizungen – Land Salzburg

Photovoltaik-Anlagen im Neubau werden mit bis zu € 150 / kWp gefördert.

Details auf folgenden Seiten:

Bund: Privater Wohnbau

2027:
Für das Jahr 2027 wurden die Förderrichtlinien noch nicht veröffentlich.

2026:
Die Budgetmittel für  2026 sind erschöpft.
Details auf folgender Seite: Sanierungsoffensive

Bund: Gewerbeobjekte und Unternehmen

Bei einem Heizungs-Austausch in Gewerbeobjekten ist die Förderhöhe bei einer Gesamt-Heizleistung unter 100 kW pauschaliert (Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Wärmepumpe bis zu € 7.500). Hier gibt es noch Abstufungen in Abhängigkeit der Gesamtleistung der Anlage. Beträgt die Gesamtheizleistung 100 kW oder mehr, beträgt der Fördersatz pauschal € 12.500 und zusätzlich bis zu € 200 / kWth (abhängig von der Anlagenart und -leistungsdimension), bei einer EMAS-Zertifizierung des Unternehmens ist ein Pauschalzuschlag von 1,5% der o.g. Pauschalförderung möglich.

Für Photovoltaik-Anlagen wird für Neubau und Sanierung ein Fördersatz von bis zu € 160 / kWp und bis zu 30 % Zuschlag gewährt, für netzdienliche Stromspeichersysteme werden bis zu € 100 / kWh gewährt.

Details auf folgender Seite: Betriebe | Umweltförderung

Stromversorger

Die meisten Stromversorger fördern den Einbau einer Wärmepumpe und / oder Photovoltaik-Anlage mit einem Bonus, welcher in der Regel an den Stromliefervertrag gebunden ist und anteilsmäßig über mehrere Jahre ausbezahlt bzw. bei der jährlichen Stromrechnung berücksichtigt wird.

Zusätzlich für Förderung für die Anschaffung ist auch die Höhe des Tarifs für die Überschusseinspeisung zu beachten.

Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage ihres Stromversorgers.

Gemeinden

Des Weiteren fördern viele Gemeinden und Städte Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen zusätzlich zu den Bundes- und Landesförderungen. Hier ist es am Besten, sich direkt bei der Gemeinde zu erkundigen, da diese Gemeindeförderungen an keine großflächige Leitlinie gebunden sind und daher inhaltlich sehr stark variieren können.

Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage ihrer Gemeinde.

Förderungen für Wärmepumpen

Bayern

KfW - Einzelmaßnahme

Die KfW-Förderung für einen Heizungstausch als Einzelmaßnahme beträgt 30 % der Kosten. Außerdem sind folgende Zusatzförderungen möglich:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20 % der Kosten
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % der Kosten
  • Effizienzbonus: 5 % der Kosten

Details auf folgender Seite: BEG-Förderung für Wärmepumpen | BWP | waermepumpe.de

KfW - Systemische Sanierung - Wohngebäude

Wird ein Heizungstausch im Zuge einer systemischen Sanierung in Wohngebäuden durchgeführt, gewährt die KfW einen Kredit bis zu einer Höhe von € 150.000.

Details auf folgender Seite: BEG-Förderung für Wärmepumpen | BWP | waermepumpe.de

KfW - Systemische Sanierung - Nicht-Wohngebäude

Wird ein Heizungstausch im Zuge einer systemischen Sanierung in Nicht-Wohngebäuden durchgeführt, gewährt die KfW einen Kredit bis zu einer Höhe von € 10.000.000.

Details auf folgender Seite: BEG-Förderung für Wärmepumpen | BWP | waermepumpe.de

KfW - BEG-Optimierungsmaßnahmen

In dieser Förderkategorie beträgt die Höhe der Förderung 25 – 50 % der Kosten für die Heizungsoptimierung und 15 – 20 % der Kosten für die Fachplanung & Baubegleitung.

Details auf folgender Seite: BEG-Förderung für Wärmepumpen | BWP | waermepumpe.de

Stromversorger

Diverse Stromversorger bieten Tarife für die Überschusseinspeisung.

Details auf folgender Seite: BEG-Förderung für Wärmepumpen | BWP | waermepumpe.de

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