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Wärmepumpen-Förderung für 2026 jetzt verfügbar

Förderung

Ein- & Zweifamilienhaus

  • Registrierung und Antragstellung: ab November 2025 möglich solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026
  • Kostenanerkennung: Kosten werden rückwirkend ab 03.10.2025 anerkannt
  • Förderhöhe:
    • Wärmepumpe: € 7.500
    • Zuschlag für Tiefenbohrung(en): € 5.000
  • Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Mehrfamilienhaus

  • Registrierung und Antragstellung: ab November 2025 möglich solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026
  • Kostenanerkennung: Kosten werden rückwirkend ab 03.10.2025 anerkannt
  • Förderhöhe:
    • Wärmepumpe <= 50 kW: € 7.500
    • Zuschlag Wärmpumpe > 50 kw und <= 100 kW: + € 100 / kW
    • Zuschlag Wärmpumpe > 100 kw: + € 100 / kW
    • Zuschlag für Tiefenbohrung(en): + € 100 / kW
  • Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Jetzt anfragen und Förderung sichern

Jetzt Beratungstermin vereinbaren und Angebot sichern – profitieren Sie von Fördermitteln aus einem begrenzten Budget!

Wer frühzeitig plant, maximiert seine Chancen auf attraktive staatliche Zuschüsse.

 

Jetzt kostenlos anfragen unter:

www.meco.at/anfrage

+43 5332 81604

anfrage@meco.at

Zusätzliche Förderungen vom Bundesland sichern

Neben der Bundesförderung gibt es weitere Förderungen, die gleichzeitig beantragt werden können:

  • Land Tirol
    • Förderhöhe: 25 % der förderungsfähigen Kosten
    • Zusatzförderung: € 3.000
  • Stromversorger Tirol
    • Förderhöhe: bis zu € 300
  • Land Salzburg
    • Förderhöhe: bis zu € 8.000 (abhängig von der Heizleistung)

 

Weitere Infos unter www.meco.at/foerderungen oder am besten gleich anfragen unter:

www.meco.at/anfrage

+43 5332 81604

anfrage@meco.at

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