- Registrierung und Antragstellung: ab November 2025 möglich solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026
- Kostenanerkennung: Kosten werden rückwirkend ab 03.10.2025 anerkannt
- Förderhöhe:
- Wärmepumpe: € 7.500
- Zuschlag für Tiefenbohrung(en): € 5.000
- Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Ein- & Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
- Registrierung und Antragstellung: ab November 2025 möglich solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026
- Kostenanerkennung: Kosten werden rückwirkend ab 03.10.2025 anerkannt
- Förderhöhe:
- Wärmepumpe <= 50 kW: € 7.500
- Zuschlag Wärmpumpe > 50 kw und <= 100 kW: + € 100 / kW
- Zuschlag Wärmpumpe > 100 kw: + € 100 / kW
- Zuschlag für Tiefenbohrung(en): + € 100 / kW
- Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
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Wer frühzeitig plant, maximiert seine Chancen auf attraktive staatliche Zuschüsse.
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Zusätzliche Förderungen vom Bundesland sichern
Neben der Bundesförderung gibt es weitere Förderungen, die gleichzeitig beantragt werden können:
- Land Tirol
- Förderhöhe: 25 % der förderungsfähigen Kosten
- Zusatzförderung: € 3.000
- Stromversorger Tirol
- Förderhöhe: bis zu € 300
- Land Salzburg
- Förderhöhe: bis zu € 8.000 (abhängig von der Heizleistung)
Weitere Infos unter www.meco.at/foerderungen oder am besten gleich anfragen unter:
+43 5332 81604